im Regionalrat Düsseldorf, 10. Juli 2025
Herr Vorsitzender, Herr Regierungspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion von FDP und Freien Wählern im Regionalrat Düsseldorf wird der 18. Änderung des Regionalplans in der heute vorliegenden Form zustimmen. Wir tun dies in der Verantwortung für den notwendigen Erfolg der Energiewende und wir tun dies unter Berücksichtigung der Vorgaben von Land und Bund.
Wir verhehlen aber nicht, dass wir uns an der ein oder anderen Stelle andere Entscheidungen, in der Regel einen weiteren Verzicht auf die Ausweisung von Flächen für die Windenergie gewünscht hätten. Gerne wären wir da wenigstens zum Teil den entsprechenden Anregungen und Bedenken von betroffenen Kommunen, Anwohnern und Bürgerinitiativen gefolgt.
Wenn wir das in einigen Fällen nicht tun, nicht tun können, und dem vorliegenden Gesamtwerk zustimmen, muss man sich die Rahmenbedingungen der Regionalplanänderung vor Augen halten, die unseren Handlungsspielraum in sehr engen Grenzen halten.
Den bundesrechtlichen Rahmen bildet das Windenergiebedarfsflächengesetz vom 20.7.2022, das das Ziel verfolgt, „im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern“. Das Gesetz gibt für Nordrhein-Westfalen vor, bis Ende 2027 einen Flächenbeitragswert von 1,1 und bis 2032 einen solchen von 1,8 zu erreichen.
Sieht man sich nun die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen für die Planungsregionen an, könnte man meinen, dass wir in unserem Planungsgebiet flächenmäßig ein weniger strenges Ziel erreichen müssten. Immerhin beträgt der Anteil des Flächenziels an der Fläche der Region nur 1,14 % – der zweitniedrigste Wert aller Regionen.
Misst man die Flächenvorgabe aber an den vom damaligen LANUV – heute LANUK – ermittelten Flächenpotentialen muss unsere Region rund 70 bzw. ohne die Potentiale in Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) sogar rund 75 % der vorhandenen Flächenpotentiale für Windenergie ausweisen und damit den höchsten Wert aller Planungsregionen erreichen. Der Regionalrat Düsseldorf hat dazu auf Antrag aller Regionalratsfraktionen gegenüber dem Land dezidiert Stellung genommen, ohne dass eine Verringerung der Flächenvorgabe erreicht werden konnte.
Hält man sich darüber hinaus vor Augen, dass mit rund 1.750 ha über 30 % unserer vom LANUV dargestellten Flächenpotentiale im Reichswald liegen, wir davon aber nun nur etwa 64 ha oder ca. 4 % in Anspruch nehmen, sich aber beispielsweise in der Region Düsseldorf/Bergisches Land kaum Potentiale ausmachen lassen, kann man sich ausrechnen, wie eng unsere Spielräume in den übrigen Teilen unserer Planungsregion sind.
Dennoch hätten wir gerne an der ein oder anderen Stelle wegen vor Ort empfundener Belastungssituationen Ausweisungen zurückgenommen oder reduziert. Wir sind aber nicht nur an die vorgegebenen Flächenziele, sondern auch an die Vorgaben aus Gesetz und Rechtsprechung zu einer in sich konsistenten Planung gebunden, wonach wir alle Gebiete rein sachlich-fachlich nach einheitlichen Vorgaben und Kriterien beurteilen und bewerten müssen.
Davon abweichend aus politischen Gründen oder zur Beruhigung örtlicher Konflikte an einzelnen Stellen Flächen zurückzunehmen, obwohl dies nach den einheitlichen Kriterien nicht sachgerecht ist, hieße die Rechtmäßigkeit des gesamten Planwerks hochgradig zu gefährden.
Ich kann verstehen, wenn Betroffene vor Ort das subjektiv so empfinden, als ob ihre immer wieder vorgebrachten Einwendungen von Politik und Verwaltung nicht ernst genommen worden wären. Die nach der ersten Offenlage vorgenommenen Änderungen zeigen aber ein deutlich anderes Bild. Tatsächlich hat es an zahlreichen Stellen Änderungen, auch die Rücknahme oder Reduzierung von Ausweisungen, gegeben. Aufgrund der dargestellten bindenden Vorgaben war dies aber eben leider nicht überall möglich.
Die Fraktion von FDP und Freien Wählern wird der Regionalplanänderung daher nach Abwägung aller Gesichtspunkte zustimmen. Sie berücksichtigt dabei auch, dass nach den gesetzlichen Regelungen nur ein noch vor der Sommerpause zu beschließender Plan, der die Flächenvorgaben erfüllt, rechtzeitig die notwendige Steuerungswirkung erreicht und die Region an vielen Stellen vor planerisch unerwünschten, aber sonst zwingend zu genehmigenden Windkraftanlagen schützt.
Abschließend darf ich mich bei der Regionalplanungsbehörde, bei Frau Schmittmann und ihrem gesamten Team, insbesondere auch Herrn von Seht, der das Werk federführend bearbeitet hat, ganz herzlich für die geleistete Arbeit und den intensiven Austausch bedanken.
Das war für alle eine herausfordernde Aufgabe, weshalb ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Regionalrat für die gute Zusammenarbeit bedanken darf.